Die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED)
Kursbeschreibung:
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten zu aktualisieren, ist in § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung) geregelt: Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.Am 2. Mai 2013 sind die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissions-richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) in Kraft getreten. Mit der grundlegenden Revision der IED durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 kommen umfassende neue Pflichten auf die Betreiber zu. Die Umsetzung in nationales Recht (u. a. Anpassungen im BImSchG, WHG, KrWG sowie neue Verordnungen wie die 45. BImSchV) ist bis zum 1. Juli 2026 vorgeschrieben.
Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht sind umfassend. Insgesamt wurden sieben Gesetze und 17 Verordnungen an die IED-Richtlinie angepasst und zwei neue Verordnungen ins Leben gerufen. Die umfangreichsten Änderungen erfährt dabei das Immissionsschutzrecht (BImSchG, BImSchV), aber auch andere gesetzliche Regelwerke des Gewässerschutzes und der Kreislaufwirtschaft bis hin zum Strafgesetzbuch wurden angepasst.
In Deutschland sind ca. 13.000 Anlagen von den Regelungen betroffen, europaweit etwa 55.000 Industrieanlagen. Betroffen sind besonders emissionsintensive Branchen wie die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittel- und Metallverarbeitung, Abfallbehandlung, Textilindustrie sowie nun auch erweiterte Bereiche (wie Batteriezellfertigung oder Bergbau). Die Zuordnung erfolgt abgestimmt mit der 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) über genehmigungspflichtige Anlagen.
Für alle IED-Anlagen gelten zum Teil neue, verschärfte Emissionsstandards, die in den anlagen- und branchenspezifischen BVT-Merkblättern (BREF) (BVT - Beste Verfügbare Techniken) festgelegt sind. Im Zuge behördlicher Genehmigungsverfahren sind die sog. BVT-Schlussfolgerungen die verbindliche Vorgabe für behördliche Genehmigungen und die damit hervorgehenden Auflagen.
Anlagenbetreiber müssen umfassende Berichte zur Einhaltung der Genehmigungsvorgaben an die Behörden liefern. Die Überwachung soll durch verstärkte Umweltinspektionen und öffentliche Bekanntmachungen verbessert werden. Zudem sind die Betreiber unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, einen Ausgangszustandsbericht zu erstellen und bei Stilllegungen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die neuen Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen werden in der überarbeiteten TA Luft und relevanten Immissionsschutzverordnungen umgesetzt.
Die Fakten in Kürze:
| Veranstaltungs-Code | FB24-74659-63954702 |
Preis: 589,05 €
495,00 zzgl. MwSt.
Bei der Preisangabe handelt es sich um den Bruttopreis.
Veranstaltungsort:
63065 Offenbach am Main
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Veranstalter:
Weitere Orte / Termine:
| 63065 Offenbach am Main | 2 Termine ab 28.10.2026 - 28.10.2026 | |
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