Was tun im Betreuungsfall?
Durch Krankheit oder Unfall können Menschen von heute auf morgen zum Betreuungsfall werden – zeitweise oder auf Dauer. Wer entscheidet dann über medizinische Behandlungen, das Vermögen oder das eigene Unternehmen?Kann man seine Belange nicht mehr eigenverantwortlich regeln, wird ein Betreuer bestellt, wenn keine Vollmachten vorhanden sind. Denn weder im privaten noch im geschäftlichen Bereich besteht eine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige.
Ist der bestellte Betreuer fachfremd, kann das eigene Geschäft rasch in finanzielle Schieflage geraten. Vor allem frisch gegründete Firmen und Ein-Personen-Gesellschaften mit einem geschäftsführenden Gesellschafter sollten sich daher frühzeitig mit den Themen Betreuungsfall und Firmennachfolge beschäftigen. Das gilt für alle Unternehmer, Selbständige und Freiberufler.
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Auf der sicheren Seite!
Auf der sicheren Seite befindet man sich, wenn man eine Gesamtvollmacht, darin Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, mit Unternehmervollmacht über einen Notar oder Rechtsanwalt fertigen lässt.Nach der Erstellung sollte man mindestens für sichere Hinterlegung, schnelle Verfügbarkeit und stets aktuelle, den sich ändernden Lebensumständen angepasste Dokumente sorgen. Vollmachten müssen auch in späteren Jahren im Fall der Fälle rechtskonform wirksam sein. Dienstleister wie JURA DIREKT bieten einen Service, der das alles und einiges mehr automatisch erledigt.
Selbständige und Unternehmer können sich unkomplizierte Hilfe holen und sich über eine rechtskonforme, anwaltliche Gesamtvollmacht inklusive Unternehmervollmacht für die Zukunft absichern. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Service von JURA DIREKT.
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